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Berufliche Reha
Für die Rückkehr in den Job hilft eine berufliche Reha.
Reha

Berufliche Reha

Berufliche Rehabilitation ist ein Prozess, der Menschen nach Krankheit, Unfall oder mit Behinderung zurück in den Berufsalltag bringt.

Ziel der beruflichen Reha ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und die individuelle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Dieser Prozess umfasst verschiedene Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind.

Zielgruppen der beruflichen Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen. Dazu gehören Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Auch Personen nach einem Unfall oder längerer Krankheitsdauer profitieren von diesen Maßnahmen.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Maßnahmen können je nach individueller Situation variieren. Zu den häufigsten Maßnahmen gehören:

  • Berufsberatung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Umschulung
  • Hilfsmittel, die den Arbeitsalltag erleichtern (z.B. technische Geräte oder ergonomische Arbeitsplätze)

Hat ein Betroffener lange krankheitsbedingte Fehlzeiten, fühlt sich aber grundsätzlich wohl an seinem Arbeitsplatz und in der Lage, seine Arbeit auf Dauer zu verrichten, kann eine Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ sinnvoll sein.

Besteht keine generelle Arbeitsunfähigkeit, aber eine zunehmende Leistungsschwäche, bedingt einen den persönlichen Gegebenheiten nicht ausreichend angepassten Arbeitsplatz, können Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes beantragt werden.

Bei Arbeitsplatz erhaltenden Maßnahmen handelt es sich vor allem um finanzielle, technische und persönliche Hilfen. Sie werden sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gewährt.

Ist eine Person trotz aller Bemühungen nicht in der Lage den ursprünglich ausgeübten Beruf wieder aufzunehmen, kann eine berufsfördernde Maßnahme notwendig werden. Dies kann durch eine Umschulung oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme in einer betrieblichen oder überbetrieblichen Bildungseinrichtung – z. B. in einem Berufsförderungswerk – erreicht werden.

Für die Dauer der Maßnahmen erhalten die Rehabilitanden vom zuständigen Kostenträger auf Antrag ein sogenanntes Übergangsgeld, das dazu dient, die einkommenslose Zeit während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme zu überbrücken.

Nahezu alle Träger der Sozialversicherung, wie die Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Sozialhilfeträger, finanzieren berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.