Die Anschlussrehabilitation (AHB) wurde früher Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt. Heute ist noch die Abkürzung AHB geläufig.
Eine Anschlussrehabilitation erfolgt in der Regel unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es, den Heilungsprozess fortzusetzen und die Genesung zu unterstützen.
Eine AHB richtet sich an Personen nach einer schweren Erkrankung oder Operation. Häufige Indikationen sind Herzoperationen, Schlaganfälle oder orthopädische Eingriffe.
Die Patienten werden in einer Rehabilitationsklinik aufgenommen. Dort erfolgt eine umfassende Diagnostik und Erstellung eines individuellen Rehabilitationsplans.
Die Dauer beträgt in der Regel drei Wochen. In einigen Fällen kann sie verlängert werden, abhängig vom individuellen Fortschritt und den Bedürfnissen des Patienten.
Die Kosten für die Anschlussrehabilitation werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse.